Gemeinschaft
-Stammesgemeinschaft
Unter dem Begriff Stammesgemeinschaft findet sich, streng ausgelegt, nur der Teil der Gemeinschaft, welcher sich nicht nach dem materiellen Recht richtet, jedoch gleichzeitig die Freiheit besitzt sich über die bürgerschaftliche Moral hinwegzusetzen und nicht im Familienverbund gelebt wird oder Zwangsläufig als solche integriert werden muss. Ein wichtiger Zusammenhang bildet dabei eine strenge Abgrenzung zu den Betriebsgemeinschaften und zur Arbeiterschaft und in moderner Form aber auch der Kriegerschaft (Matriachat). Eine aristokratische Herrschaftsweise innerhalb der Gemeinschaft wird aufgrund der Gleichstellung aller Stammesmitglieder nicht erwünscht. Die Herrschaft übernimmt der Rat der Ältesten oder ein Stammesführer (Patriachat). Schamanen oder Druiden betreuen dabei die Mitglieder. Priester werden, streng genommen aufgrund Ihrer entfremdenden Funktion, nicht geduldet und sind ausschließlich Teil einer Verstädterungs-Entwicklung oder der Aristokratisierung. Sie sind Signal für die Auflösung der Gleichstellung der Mitglieder bzw. der Gemeinschaft(en). Stammesgemeinschaften bilden trotz Ihrer bisherigen Ausräumung durch Schatzsucher und Ausbeuter eine wichtige Brückenfunktion zu den niederen Wesenheiten und dem Schutz der Biosphäre in Form von Biotopen und Naturschutzgebieten. In moderneren Gesellschaftsformen haben Sie aus meiner Sicht das Recht deshalb ebenso geschützt wie auch verständnisvoller betreut zu werden um damit ihr Leben autonom auszuüben.
-Familiengemeinschaft
Die Familiengemeinschaft kann als die Zwischenform der Stammesgemeinschaft auf dem Wege zur Ergänzung durch Betriebsgemeinschaft oder Aufwertung zur Aristokratie angesehen werden. Wird die Gleichstellung der Mitglieder aufgegeben wird aus einer Sippengemeinschaft eine aristokratische Gemeinschaft
-Betriebsgemeinschaft
Die so genannte Betriebsgemeinschaft kann streng genommen, ähnlich den Religionsgemeinschaften, nicht als Gemeinschaft sondern besser als Gesellschaftsform bezeichnet werden. Wir denken hierbei z.B. an die, im Mittelalter bekannten, Zünfte.
-Aristokratische- und Volksgemeinschaft
Es existieren darüber hinaus noch andere Gemeinschaftsformen. Ich möchte hier nur noch die aristokratische besonders herausstellen, sie existiert mit allen anderen insbesondere mit Sippschaften in Kombination mit einer Volksgemeinschaft. Möglicherweise existieren darüber unterschiedliche Auffassungen, nach meiner Einschätzung jedoch hat die aristokratisch geführte Volksgemeinschaft die besondere historische Aufgabe übernommen die ersten Gesellschaftssysteme zu Ersinnen und unter Berücksichtigung von Erhaltung und Erweiterung der Natur weiterzuführen.