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Konzept
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Eine tiefere Beschäftigung mit der symbolischen und gestalterischen Bedeutung unserer modernen Produkte gibt uns gewisse Spielräume zur Ergänzung unseres Lebensumfeldes und weist auf eine übergeordnete kulturelle Bedeutung unserer Tätigkeiten hin. Zusätzlich sollen jedoch gewisse Grenzen im Umgang mit Menschen und Gruppen sowie allgemein Wesenheiten gesetzt werden, welche zu einem ganzheitlichen Leben dazugehören.

Der Schutz und richtige Integration von uns beigeordneten niederen Geistseelen harmoniert und stabilisiert langfristig unseres und das Leben unserer Kinder.

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Aktionsradius:  

10-25km rund um Baesweiler /NRW

Probleme:

Einige Klienten erwarten, dass die Kosten meiner Dienste über Sozialleistungen abgedeckt werden.
Betreute Personen können öffentliche Gelder bezüglich privaten Bedarfs erhalten.
Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen können ein so genanntes persönliches Budget
beantragen. Es soll ihnen ermöglichen, Dienstleistungen für ihren Bedarf selbst zu beauftragen.
Finanziert werden dabei Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Besonders bekannt bei betreutem Wohnen. Persönliche „Assistenzen“ sind dabei möglich für Pflege, Haushalt, Hilfsmitteleinkauf, Arbeit usw. Da der Bedarf an solchen ambulanten Dienstleistungen steigen wird, aufgrund dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ habe ich mich dafür entschieden, Gespräche mit Anbietern sozialer Dienstleistungen aufzunehmen, wenn es sich anbietet und eine Notwendigkeit der Kostenübernahme besteht. Ich muss soziale Dienstleistungen aber selbstverständlich häufiger mit Ihnen privat abrechnen. Dennoch möchte ich auch Angebote über diese Privatleistungen hinaus ins Angebotsprogramm aufnehmen.
Immerhin: immer mehr Menschen sind in der Lage, soziale Dienstleistungen privat einzukaufen.

Trotz der als gemeinnützig angelegten Tätigkeit meiner Beratungstätigkeit soll meine Finanzierung durch Zuwendungen, Leistungsentgelte oder Honorar erfolgen. Öffentliche Sozialleistungsträger finanzieren jedoch häufig bestimmte Dienstleistungen. Daher muss ich als Leistungserbringer Leistungsvereinbarungen oder Verträge mit den Sozialleistungsträgern schließen. Wichtige Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine genaue Leistungsbeschreibung meiner Ihnen gegenüber erbrachten Tätigkeit.

Inhalte der Leistungsvereinbarungen oder Verträge mit Sozialleistungsträgern sind:

•Auftraggeber und Auftragnehmer
•Beschreibung der sozialen Dienstleistung
•Ziel und Umfang der Dienstleistung
•Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und -nehmer
•Informationspflicht des Auftragnehmers
•Evaluation des Erfolgs und der Qualität der Dienstleistung
•Leistungsentgelt und Zahlungsbedingungen
•Ggf. Dynamisierung des Leistungsentgelts
•Fristen und Gewährleistung
•Vertragsdauer, Vertragsverlängerung und Kündigungsrecht


Sie werden sich häufig noch fragen ob und wie ich Ihnen gegenüber meine Bereitschaft zur Beratungsleistung verantworten oder begründen kann. Um Sie etwas genauer darüber zu unterrichten, habe ich, trotz der vielen selbst beweihreichernden Worte, eine kurze Aufstellung mir wichtiger Punkte angefügt:

Persönliches Engagement